Jährlich sind Unternehmen dazu veranlasst, einen Jahresabschluss zu machen, der den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs offenlegt. Dabei müssen verschiedene Anforderungen beachtet werden: Alle relevanten Informationen sind korrekt zu erfassen, um nicht später eine zeitraubende Nacharbeitung von Belegen und Dokumenten erledigen zu müssen. Weiterhin muss der Jahresabschluss fristgerecht beim Finanzamt eingereicht werden – so lassen sich mögliche steuerliche Probleme vermeiden. Durch eine sorgfältige und konsequente Arbeitsweise während des Geschäftsjahres kann die Erstellung eines Jahresabschlusses erheblich vereinfacht und beschleunigt werden.
Was ist die Bedeutung des Jahresabschlusses?
Der Jahresabschluss dient als wichtiges Instrument für die externe und interne Berichterstattung. Externe Parteien wie Investoren, Gläubiger und Regulierungsbehörden verwenden den Jahresabschluss, um Einblicke in die finanzielle Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu gewinnen. Intern dient der Jahresabschluss als Grundlage für finanzielle Entscheidungen und die Überwachung der Unternehmensleistung.
Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss?
Ein Jahresabschluss besteht typischerweise aus mehreren Hauptkomponenten:
- Bilanz: Die Bilanz gibt einen Überblick über die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Eigenkapital des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.
- Gewinn- und Verlustrechnung: Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die Erträge, Kosten und den Gewinn oder Verlust des Unternehmens während des Geschäftsjahres.
- Kapitalflussrechnung: Die Kapitalflussrechnung gibt Aufschluss über die Geldzuflüsse und Geldabflüsse des Unternehmens während des Geschäftsjahres.
- Eigenkapitalveränderungsrechnung: Diese Rechnung dokumentiert die Veränderungen im Eigenkapital des Unternehmens, einschließlich der Kapitalaufnahme, Gewinne, Verluste und Dividendenzahlungen.
- Anhang: Er enthält zusätzliche Informationen, welche die im Hauptteil des Jahresabschlusses präsentierten finanziellen Aussagen ergänzen und erläutern.
- Lagebericht: Dieser Report (Auch als "Management Report" oder "Management Discussion and Analysis" bezeichnet) bietet eine umfassende Darstellung der Geschäftsentwicklung, der Risiken, der Chancen und der zukünftigen Aussichten des Unternehmens.
Wie macht man einen Jahresabschluss?
Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert die Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Die folgenden Schritte sind in der Regel erforderlich:
- Erfassung der finanziellen Transaktionen: Alle relevanten finanziellen Transaktionen müssen erfasst und in den entsprechenden Konten dokumentiert werden.
- Buchhaltung und Aufzeichnungen: Die Buchhaltungsteams verarbeiten die erfassten Transaktionen und erstellen die erforderlichen Buchhaltungsaufzeichnungen.
- Erstellung von Zwischenberichten: Während des Geschäftsjahres werden Zwischenberichte erstellt, um die finanzielle Performance des Unternehmens zu überwachen und Prognosen zu erstellen.
- Abschlussvorbereitung: Zum Ende des Geschäftsjahres werden alle relevanten Daten und Aufzeichnungen gesammelt, um den Jahresabschluss vorzubereiten.
- Prüfung und Überprüfung: Der Jahresabschluss wird in der Regel von internen oder externen Prüfer:innen überprüft, um sicherzustellen, dass er den geltenden Rechnungslegungsstandards entspricht.
- Veröffentlichung und Offenlegung: Der fertige Jahresabschluss wird veröffentlicht und den relevanten Interessengruppen zugänglich gemacht.
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Welche Informationen sind dem Anhang des Jahresabschlusses zu entnehmen?
Bei den Angaben im Anhang des Jahresabschlusses unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Informationen, darunter Pflichtangaben, Wahlpflichtangaben, sonstige Angaben und freiwillige Angaben. Hier ist eine Erläuterung dieser Unterscheidung:
- Pflichtangaben: Dies sind Angaben, die gesetzlich vorgeschrieben sind und zwingend im Anhang enthalten sein müssen. Die genauen Pflichtangaben variieren je nach den geltenden Vorschriften der Rechnungslegung und dem Land, in dem das Unternehmen seinen Jahresabschluss erstellt. Beispiele für Pflichtangaben sind Informationen zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, zum Eigenkapital, zu den Anlagevermögen, den Verbindlichkeiten, den Umsatzerlösen usw.
- Wahlpflichtangaben: Hierunter fasst man Daten, bei denen das Unternehmen zwischen verschiedenen möglichen Optionen wählen kann. Es liegt im Ermessen des Unternehmens, ob es diese Angaben macht oder nicht. Beispiele für Wahlpflichtangaben können zusätzliche Informationen zu bestimmten Vermögenswerten, Verbindlichkeiten oder Geschäftsvorfällen sein, die nicht zu den Pflichtangaben gehören.
- Sonstige Angaben: Relevante Informationen für die Bilanzierung und Bewertung des Unternehmens. Diese Angaben können beispielsweise Angaben zu Verträgen, Personalkosten, Steuern, Forschungs- und Entwicklungskosten, Leasingverhältnissen, Umweltauswirkungen oder Segmentberichterstattung umfassen.
- Freiwillige Angaben: Dies sind zusätzliche Informationen, die das Unternehmen freiwillig im Anhang bereitstellen kann, um den Jahresabschluss weiter zu erläutern oder den Leser:innen ein besseres Verständnis der finanziellen Lage und Leistung des Unternehmens zu ermöglichen. Solche freiwilligen Angaben können Informationen zur Unternehmensstrategie, zur Innovationsstrategie, zur Corporate Governance oder zur Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens umfassen.
Der Anhang ist verpflichtend von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften zu erstellen. Ausgenommen sind Personengesellschaften, Einzelkaufleute und Vereine. Das HGB (Handelsgesetzbuch) legt fest, wer in welchem Umfang Pflichtangaben machen muss. Hierbei kommt es auf die Unternehmensgröße an:
- Kleinstkapitalgesellschaften (§267a HGB)
- kleine Kapitalgesellschaften (§267 (1) HGB)
- mittlere Kapitalgesellschaften (§267 (2) HGB)
- und große Kapitalgesellschaften (§267 (3) HGB)
Wer muss einen Jahresabschluss machen?
Die Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Rechtsform des Unternehmens und den geltenden Rechnungslegungsvorschriften im jeweiligen Land. Im Allgemeinen sind Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften oder GmbHs registriert sind, verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Eine weitere Grundregel lautet: Alle Unternehmen, die eine doppelte Buchhaltung führen müssen, haben auch die Verpflichtung, eine Jahresabschlussanalyse zu machen.
Bei kleineren Unternehmen sowie Einzelkaufleuten und Freiberuflern reicht es, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen, solange sie unter einer spezifischen Umsatzgrenze bleiben. Wird diese allerdings überschritten, sind auch diese Geschäftsgruppen dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss einzureichen. Generell sind auch immer alle Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionsfonds und Finanzdienstleistungsinstitute von der Offenlegungspflicht betroffen. Diese Unternehmen unterliegen spezifischen Aufsichts- und Regulierungsbehörden, die bestimmte Berichtspflichten vorschreiben, um die Transparenz und Stabilität des Finanzsektors zu gewährleisten.
Nach Angaben des Handelsgesetzbuches (HGB) lassen sich die Unternehmen, die zum Jahresabschluss verpflichtet sind, folgendermaßen gliedern:
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG)
- Personengesellschaften (OHG, KG und GbR)
- Mischformen (GmbH und Co. KG oder AG und Co. KG)
Werden die Rechnungslegungsunterlagen unvollständig oder nicht fristgerecht eingereicht, führt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren durch. Falls ein beim Bundesanzeiger veröffentlichter Jahresabschluss gegen Inhalts- oder Formvorschriften verstößt, kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Wenn Ordnungsgelder, Bußgelder oder Verfahrenskosten nicht bezahlt werden, wird eine Vollstreckung durchgeführt.
Wer muss seinen Jahresabschluss veröffentlichen?
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses stellt einen bedeutsamen Schritt in der finanziellen Berichterstattung von Unternehmen dar. Sie dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern gewährt auch Einblicke in die wirtschaftliche Lage und den Erfolg eines Unternehmens. Von Kapitalgesellschaften über Personengesellschaften bis hin zu Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungen – zahlreiche Unternehmen sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss transparent und öffentlich zugänglich zu machen.
Die Offenlegung des Jahresabschlusses unterliegt je nach Größenklasse des Unternehmens verschiedenen Erleichterungen und Pflichten. Wenn bei einem Unternehmen für drei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre zwei der nachfolgenden Kriterien zutreffen, besteht die Verpflichtung zur Offenlegung seines Jahresabschlusses:
- Umsatzerlöse von mehr als 130 Millionen Euro
- über 65 Millionen Euro Bilanzsumme
- durchschnittlich über 5.000 Arbeitnehmer:innen
Es gibt viele weitere Unternehmen, die offenlegungspflichtig sind und ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen. Zu diesem Kreis gehören:
- Banken und Versicherungen
- Energieversorgungsunternehmen
- Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) (UG (haftungsbeschränkt))
- Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (GmbH & Co. KG)
- Investmentvermögen- und Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Emittenten von Vermögensanlagen, § 23 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
- Kleine Gesellschaften; Gesellschaften, die keine Geschäftstätigkeit entfalten; und Gesellschaften in Insolvenz oder Liquidation; sog. Kleinstunternehmen
Es ist wichtig, die Veröffentlichungspflichten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften einzuhalten und den Jahresabschluss fristgerecht an die entsprechenden Stellen zu übermitteln. Unternehmen sollten sich mit den zuständigen Behörden und Regulierungsstellen in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass sie alle notwendigen Schritte zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses ordnungsgemäß durchführen.
Wer prüft in der Regel den Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss wird in der Regel von externen Wirtschaftsprüfer:innen kontrolliert. Diese Wirtschaftsprüfer:innen sind unabhängige Expert:innen, die die finanziellen Aufzeichnungen eines Unternehmens begutachten, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Standards der Rechnungslegung entsprechen. Die genaue Prüfung und Überprüfung des Jahresabschlusses erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des jeweiligen Landes.
Die Wirtschaftsprüfer:innen prüfen den Jahresabschluss auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Sie kontrollieren auch, ob die im Jahresabschluss dargestellten Informationen ein wahres und faires Bild der finanziellen Lage des Unternehmens vermitteln. Die Prüfung beinhaltet oft eine detaillierte Analyse der Buchführung, eine Bewertung der internen Kontrollen des Unternehmens und die Durchführung von Tests und Untersuchungen, um die Genauigkeit der finanziellen Angaben zu überprüfen.
Nach Abschluss der Begutachtung erstellen die Wirtschaftsprüfer:innen einen Prüfungsbericht, der ihre Meinung über die Richtigkeit des Jahresabschlusses enthält. Dieser Bericht wird den Aktionären, Gläubigern und anderen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt, um ihnen Vertrauen in die finanzielle Integrität des Unternehmens zu vermitteln.
An welche unterschiedlichen Fristen ist man beim Jahresabschluss gebunden?
Jahresabschluss: allgemeine Frist und Fristverlängerung
Die
Fristen für den Jahresabschluss in Deutschland sind von großer Bedeutung für Unternehmen und spielen eine zentrale Rolle bei der
finanziellen Berichterstattung. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Fristen nicht einheitlich sind, sondern von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben spezifische Fristen, die sie einhalten müssen, um ihre Jahresabschlüsse ordnungsgemäß zu erstellen und einzureichen.
Die Frist für den jährlichen Jahresabschluss und die Steuererklärung gemäß dem
Handelsgesetzbuch (HGB) endet am
31. Juli. Diese Dokumente müssen elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn ein:e
Steuerberater:in den Jahresabschluss betreut, besteht die Möglichkeit die Frist zu verlängern.
Wenn aus berechtigten Gründen, wie zum Beispiel Zeitmangel oder unvorhergesehenen Umständen, die
Einhaltung der ursprünglichen Frist nicht möglich ist, kann ein
Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Um eine Fristverlängerung zu beantragen, sollte man in der Regel einen formlosen schriftlichen Antrag an das zuständige Finanzamt senden, worin man die Gründe für die gewünschte Verlängerung erläutert.
Das Finanzamt prüft den Antrag sorgfältig und entscheidet dann, ob die Fristverlängerung gewährt wird. In vielen Fällen wird einer Fristverlängerung bis zu einem bestimmten Datum, in der Regel bis
Ende Februar des folgenden Jahres, zugestimmt.
Jahresabschluss: Abgabefristen nach Unternehmensgröße
Die
Abgabefristen für den Jahresabschluss variieren je nach
Größe und Art der Gesellschaft. Kleine und kleinste GmbHs, GmbH & Co. KGs, Aktiengesellschaften und andere haftungsbeschränkte Gesellschaften haben die Verpflichtung, ihren Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr innerhalb der ersten 3 Monate des laufenden Geschäftsjahres einzureichen.
Große und mittelgroße GmbHs, GmbH & Co. KGs, Aktiengesellschaften und andere haftungsbeschränkte Gesellschaften haben hingegen eine längere Frist von
6 Monaten. Das bedeutet, dass sie ihren Jahresabschluss innerhalb der ersten 6 Monate des laufenden Geschäftsjahres einreichen müssen.
Für eingetragene Genossenschaften beträgt die Abgabefrist
5 Monate. Das heißt, sie müssen ihren Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr innerhalb der ersten 5 Monate des laufenden Geschäftsjahres einreichen.
Es ist wichtig, diese
Fristen genau zu
beachten, um mögliche
Sanktionen oder Strafen zu vermeiden. Unternehmen sollten die Vorbereitungen für ihren Jahresabschluss rechtzeitig beginnen, um eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Einreichung zu gewährleisten.
Praxistipp: fileee ermöglicht es Dir, Erinnerungen für wichtige Termine und Deadlines einzustellen, einschließlich der Frist für die Erstellung des Jahresabschlusses. Du wirst rechtzeitig benachrichtigt, um sicherzustellen, dass Du keine Frist verpasst.